Was Sie zum Arbeitsschutz bei Veranstaltungen wissen sollten

Was Sie zum Arbeitsschutz bei Veranstaltungen wissen sollten

(Beitrag von Thorsten Jung) Bereits ab dem ersten Mitarbeiter muss sich der Arbeitgeber mit dem Thema Arbeitsschutz auseinandersetzen. Nicht nur, dass Beiträge für die Berufsgenossenschaft (BG) fällig werden, nein, auch muss der Arbeitgeber für die Sicherheit am Arbeitsplatz und in der Arbeitsstätte sorgen.

Gerade im Veranstaltungsbereich bzw. der Veranstaltungssicherheit, sind der Vielfältigkeit der Arbeitsplätze fast keine Grenzen gesetzt. Ob das Auf- oder Abbauen eines Zeltes, dass Be- oder/und Entladen von Materialien oder der Aufenthalt auf teilweise unbekanntem und fremden Gelände bringen eine Vielzahl von unterschiedlichen Gefährdungen mit sich.

Bereits vor Beginn der Tätigkeit, müssen die Arbeitsbedingungen vor Ort im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter sicher ihre Aufgaben verrichten können, sowie entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Probleme während der Tätigkeit auftreten, woraus mögliche Gefährdungen resultieren können. Grundsätzlich sind Veranstaltungen, bei denen im Vorfeld keine Gefährdungsbeurteilung und kein der Größe entsprechend angepasstes Sicherheitskonzept vorliegt, als "kritisch" zu bewerten.

Mit einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung sowie einer Begehung vor Ort, verschafft man sich einen entsprechenden Überblick über die Arbeitsbedingungen, Gefährdungen und möglichen Sicherheitslücken. Es lässt sich so der entsprechende Rahmen für anstehende und notwendige Arbeiten abstecken. 

Häufig hört man aus manchen Kreisen, "das machen wir schon zehn Jahre so und es ist noch nie etwas passiert". Das ist in den meisten Fällen auch sehr erfreulich, hat aber nichts mit Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun, sondern eher etwas mit Glück und der Tatsache das bisher noch nichts passiert ist. 

Die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung sichert die Arbeitnehmer gegenüber Arbeits- und Wegeunfällen, sowie berufsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten ab.  

Allerdings müssen dazu die "Spielregeln" der Berufsgenossenschaften eingehalten werden. Ein einfaches Beispiel: Wenn ein Monteur in einen Nagel tritt, ist dies nur dann ein Arbeitsunfall, wenn er die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe getragen hat. Trägt er lieber die häufig "bequemeren" Sportschuhe, ist dies nicht als Arbeitsunfall zu werten. 

Die Gefährdungsbeurteilung dient somit als Instrument um festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden. Ohne eine Gefährdungsbeurteilung ist es problematisch, einen sicheren Arbeitsplatz für Mitarbeiter zu gestalten. 

Gerade im Zusammenhang mit Veranstaltungen, gibt es eine Vielzahl von Punkten und Sicherheitsaspekten, welche berücksichtigt werden müssen. Im Einsatz von gemieteten Arbeitsmitteln des Veranstalters bleibt immer die Frage, sind alle Anwender unterwiesen worden und wenn ja, wer hat diese Unterweisung durchgeführt. Ebenso ist zu beachten, dass Arbeiten in Höhen oder Tiefen entsprechend abgesichert werden müssen. Neben der notwendigen PSA die getragen werden muss, ist in den meisten Fällen auch ein Rettungskonzept notwendig. 

Erwähnen muss man an dieser Stelle, dass eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig zu erfolgen hat. Verfügt der Arbeitgeber/Veranstalter nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse oder personelle Ressourcen, muss er sich fachkundig beraten lassen. Diese Beratung erfolgt in der Regel durch einen Sicherheitsingenieur oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich in den meisten Fällen weitere zusätzliche Maßnahmen ab, wie das Erstellen von Betriebsanweisungen, die Unterweisung zur Benutzung von PSA oder notwendige arbeitsmedizinische Untersuchungen. 

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann ebenfalls sein, dass Arbeiten möglicherweise nicht ausgeführt werden dürfen, ohne dass weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind. 

Gerade bei Arbeitsplätzen, die nicht alltäglich sind, z.B. hochgelegene Arbeitsplätze, wo durchaus das richtige technische und persönliche Equipment notwendig ist, rückt die Beratung und Unterstützung von externen Fachleuten immer mehr in den Vordergrund.

Auch bestehende Brandschutz- und Sicherheitskonzepte müssen immer häufiger den veränderten Gegebenheiten angepasst werden. So ist es nicht selten der Fall, dass für eine Veranstaltung neben dem Sicherheits- auch ein Brandschutzkonzept vorliegen muss. 

Das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz und bei Veranstaltungen gewinnt immer mehr an Bedeutung. 

Selbstverständlich ist es aus genannten Gründen erforderlich, bei der Veranstaltungsplanung und Organisation, die Kostenkalkulation entsprechend anzupassen. Denn eins ist klar: In Sicherheitsfragen, geben genehmigende Behörden (Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei usw.) immer weniger eigenen Gestaltungsspielraum. Je größer die Veranstaltung, desto höher die Auflagen.

Darüber hinaus, ist der Arbeitsschutz nicht teuer, es handelt sich meistens nur um organisatorische Maßnahmen und schriftlich fixierte Arbeitsprozesse. 

Wir empfehlen, lassen Sie sich von fachkundigen Experten beraten. Denn ein gut aufgestelltes Brandschutz-und Sicherheitskonzept kann am Ende auch Geld sparen. 

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, denn auch für uns ist eine sichere Veranstaltung eine gelungene Veranstaltung, da spielt die Größe keine Rolle.

 

SecuriCare Consult Thorsten Jung
Brückenstraße 8c
53842 Troisdorf

Tel.: 02241/9057968

Mobil.: 01577/ 272 272 1

E-Mail: t.jung(at)securicare.de
Webseite: www.securicare.de 

 

Fotocredits: Pixabay.com / Safety: succo, Engel: Alexas Fotos

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