In der Geschäftsstelle des VDVO erreichen uns regelmäßig Fragen in Bezug auf konkrete Streitfälle zu vertraglichen Beziehungen zwischen Veranstaltungsplanern, Dienstleistern und unterschiedlichen Gewerken der Veranstaltungsindustrie. Schon mehrmals konnten wir als Verband der Veranstaltungsorganisatoren schlichtend und lösungsorientiert Unterstützung leisten, damit derartige Streitfälle nicht eskalieren und die betreffenden Parteien zu gütlichen und wirtschaftlich sinnvollen Vereinbarungen bewegen.
Auf Basis dieser Erfahrungen, Interviews, Sitzungen und Workshops haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Wateke erstmalig ein Schiedsgericht inkl. Schiedsordnung ins Leben gerufen, um die Vorgehensweise zu professionalisieren und der vollständigen Meeting- und Eventbranche (B2B) zur Verfügung zu stellen.
Das nun entstandene Schiedsgericht soll helfen, Streitigkeiten zu verhindern oder zu beenden. Dazu haben wir ein transparentes und einfaches System entwickelt: Bahnt sich eine Streitigkeit an, können sich die Beteiligten an den VDVO wenden. Eine Jury, bestehend aus mindestens einem fachkundigen Schiedsrichter, versucht dann zu vermitteln. Die Parteien bleiben dabei stets "Herr des Verfahrens" und entscheiden im Vorfeld, ob die erzielte Einigung dann rechtsverbindlich wird. So oder so: Alle Beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit des geschriebenen und gesprochenen Wortes.
Die Schiedsordnung in der ersten Fassung finden Sie hier.
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