VDVO beteiligt sich an EU-Konsultation zur Mehrwertsteuerreform – Ihre Stimme zählt!
Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren (VDVO) hat eine offizielle Stellungnahme im Rahmen des aktuellen Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zur Reform der Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSystRL) eingereicht.
Inhaltlich setzt sich der VDVO dafür ein, dass Deutschland künftig von einer Opt-Out-Möglichkeit bei der Margenbesteuerung für B2B-Reiseleistungen Gebrauch machen kann. Der derzeitige Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei geschäftlich veranlassten Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Seminare, Incentives) stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche MICE-Dienstleister dar. Zudem verursacht die aufwendige Einzelerfassung der Margen erhebliche bürokratische Kosten für Agenturen und Veranstalter.
„Unser Ziel ist ein faires, praxistaugliches und international wettbewerbsfähiges Umsatzsteuersystem für die Veranstaltungswirtschaft in Deutschland.“
– VDVO-Geschäftsstelle
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Die öffentliche Anhörung ist noch geöffnet – und jede Stimme zählt. Ihre Rückmeldung hilft, die Sicht der Branche noch stärker in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
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